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Google erweitert die Löschung persönlicher Daten in Suchresultaten.

Gemäss neuen Richtlinien kann jetzt auch die Löschung von Maildressen oder Telefonnummern beantragt werden.

 

Google hat die Richtlinien für die Löschung persönlicher Daten überarbeitet. Die Möglichkeiten für Löschanträge wurden erweitert.

Bis anhin konnte die Löschung persönlicher Informationen in folgenden Fällen beantragt werden:

  •  Böswillige Offenlegung privater Daten (Doxxing)
  • -Publikation von Konto-/Kreditkartenangaben - speziell bei Missbrauchsgefahr

 

Die neuen Richtlinien decken ein erweitertes Feld der Löschgründe ab. Neu lassen sich auch Löschanträge in folgenden Fällen stellen:

  • Publikation persönlicher Kontaktdaten wie Telefonnummern, Mailadressen oder physische Adressen
  • Offenlegung von Informationen, die zu einem Identitätsdiebstahl (offengelegte Zugangsdaten) führen können

Google betont, dass durch die Löschung aus dem Index die betreffenden Daten nicht aus dem Netz verschwunden sind. Für deren Löschung ist der Betreiber der Seite zuständig.

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