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Allgemeine Geschäftsbedingungen der webgearing ag

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind für das Vertragsverhältnis zwischen der Firma webgearing ag und ihren Geschäftspartnern gültig. Die überwiegende Verwendung der männlichen Schreibweise dient lediglich zur besseren und schnelleren Lesbarkeit. In allen Fällen gilt selbstverständlich jeweils die weibliche und männliche Form.


1.2. Arbeitsgrundsätze

Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. 


1.3. Verkaufsunterlagen

Die Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen in Broschüren, Flyern, Katalogen, Inseraten, Webseiten und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen hat ausschliesslich orientierenden Charakter und beinhaltet in keiner Weise eine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

Alle diese Beschreibungen sowie die Produkte und Dienstleistungen selbst werden regelmässig angepasst oder weiterentwickelt, weshalb für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen keine Gewähr besteht. Verbindlich sind allein die in schriftlichen Offerten und Auftragsformularen genannten Merkmale.


1.4. Softwareprodukte

Mangelhafte Softwareprodukte werden nach frist- und formgerechter Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung von der webgearing ag nach Möglichkeit ersetzt oder repariert; die Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die webgearing ag informiert über den Zeitpunkt der finalen Fertigstellung. Im Hinblick darauf, dass Software aufgrund ihrer Komplexität naturgemäss fehlerbehaftet sein kann, leistet die webgearing ag keinerlei Gewähr für die Funktionalität, Geschwindigkeit, die Fehlerfreiheit oder die Tauglichkeit der gelieferten Softwareprodukte. Dies gilt vor allem, wenn Komponenten von Softwareprodukten von Drittparteien stammen - in diesem Fall sind sämtliche Haftungen ausgeschlossen.

Jede Haftung für Mangelhaftigkeit und für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist vollumfänglich ausgeschlossen.

Softwareprodukte werden auf die im Leistungsvertrag spezifizierten Typen und Versionen der zu Grunde liegenden Plattformen (Android, iOS, Webbrowser) optimiert. Grundsätzlich erfolgt die Optimierung immer auf die neuste und zweit neuste Version der Plattformen zum Aufschaltungszeitpunkt. 

Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern das betreffende Produkt verändert oder repariert wird.

1.5. Hardwareprodukte

Hardware-Produktmängel sind vom Kunden innert 10 Tagen ab Erhalt des betreffenden Produkts schriftlich zu rügen. Nur frist- und formgerecht gerügte Mängel können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Grundlage für die Geltendmachung von Mängelrechten oder für die Erklärung des Vertragsrücktritts sein.

Mangelhafte Hardware-Produkte werden nach frist- und formgerechter Mängelrüge von der webgearing ag ersetzt oder repariert; die Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Die webgearing ag gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität oder die Tauglichkeit der gelieferten Hardware-Produkte. Allenfalls vom Hersteller gewährte Garantien oder mit der webgearing ag abgemachte Garantie und Wartungsverträge können vom Kunden jedoch direkt gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.

Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist vollumfänglich ausgeschlossen.

Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern das betreffende Produkt ohne Zustimmung der webgearing ag verändert oder repariert wurde, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt bzw. nicht gemäss den Instruktionen in der Bedienungsanleitung gewartet wurde.


1.6. Mängel an Dienstleistungen

Begründete und von der webgearing ag verantwortete Mängel müssen innerhalb von 30 Tagen reklamiert werden. Weitere Gewährleistungsansprüche sind wegbedungen. Eine weitergehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüchen) kann nicht geltend gemacht werden.


1.7. Lizenz- und Nutzungsverträge 

Sofern und soweit für die Nutzung der von der webgearing ag vertriebenen Software aufgrund der vom Hersteller, Urheber oder Lieferanten aufgestellten Offertenbedingungen der Abschluss eines Lizenzvertrags oder eines anderen Nutzungsvertrags erforderlich ist, beinhaltet die vom Kunden an die webgearing ag gerichtete Produktbestellung eine Ermächtigung, aufgrund welcher die webgearing ag dazu autorisiert ist, die erforderlichen Verträge im Namen des Kunden mit dem betreffenden Hersteller, Urheber oder Lieferanten der Software zu den von diesem offerierten Bedingungen abzuschliessen.

Ein entsprechendes Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem betreffenden Hersteller, Urheber oder Lieferanten der Software zustande; die webgearing ag ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.

Dementsprechend richten sich allfällige Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Software ausschliesslich gegen den betreffenden Hersteller, Urheber oder Lieferanten der Software. Je nach Art der vom Hersteller, Urheber oder Lieferanten der Software aufgestellten Offertenbedingungen und je nach Art der zwischen dem Kunden und der webgearing ag vereinbarter Lieferung kann es (namentlich bei Software, die nicht durch die webgearing ag installiert wird) notwendig sein, dass der Kunde selbst für das Zustandekommen des erforderlichen Lizenz- oder Nutzungsvertrags besorgt ist.

Es ist allein die Sache des Kunden, die erforderlichen Schritte vorzunehmen; webgearing ag übernimmt keine diesbezügliche Haftung oder Verpflichtung. Der Kunde anerkennt, dass er die von der webgearing ag gelieferte Software nur zur Nutzung im Rahmen der vom Hersteller, Urheber oder Lieferanten der Software aufgestellten Bedingungen zur Verfügung gestellt erhält. Der Kunde bestätigt, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Es besteht namentlich kein Anspruch auf Erwerb von Eigentum oder Urheberrechten an der Software oder an Teilen derselben.

Rechte Dritter / Copyright: Der Kunde ist verpflichtet, Texte, Audio- und Bilddaten, Schriften etc. auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. 

1.8. Installation

Alle von der webgearing ag im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten erbrachten Dienstleistungen wie namentlich Unterstützung bei oder Übernahme von Transport oder Installation der Produkte sowie Instruktion und Support werden dem Kunden im Nachhinein zu den üblichen Stundenansätzen von der webgearing ag in Rechnung gestellt, sofern diese Leistungen nicht im Rahmen eines Service-Dienstleistungsvertrags erbracht werden. Falls die webgearing ag Software oder Hardware installieren soll, ist der Kunde dazu verpflichtet, alle auf dem betreffenden EDV-System vorhandenen Daten vorgängig zu sichern. Die webgearing ag haftet nicht für die Folgen eines allfälligen Datenverlusts, und zwar auch dann nicht, wenn ein solcher Datenverlust durch ein von der webgearing ag zu vertretendes Fehlverhalten verursacht wurde. Supportarbeiten im Rahmen von mündlichen und schriftlichen Aufträgen werden zu den jeweils gültigen Stundenansätzen verrechnet.


1.9. Liefertermine Hard- und Software

Vereinbarte Liefertermine gelten generell als Fälligkeitstermine, aber nicht als Fixtermine im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts.

Ein vereinbarter Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn der Kunde ausdrücklich wünscht, dass die Lieferung genau an dem genannten Termin oder bis zu demselben erfolgen soll, dies auf der von der webgearing ag ausgestellter Bestellungsbestätigung so festgehalten ist und die entsprechenden gegenseitigen Vereinbarungen (z.B. geforderter Funktionsumfang, Erstellung Inhalte) betreffend der Umsetzung eingehalten wurden.

Feste schriftlich vereinbarte Liefertermine gelten so lange, als der Auftraggeber seinerseits benötigte Unterlagen zur Verfügung stellt und vereinbarte Termine einhält und keine zusätzlichen Leistungen gefordert werden. 

Überschreiten eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche die webgearing ag kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die webgearing ag für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Mitwirkung des Kunden und allfälliger Drittparteien massgebend. 

Alle Ansprüche, z.B. Ersatz für Verspätungsschaden, Folgeschäden oder Minderung Kaufpreis sind ausgeschlossen.

1.11. Domain Registrierung

Die webgearing ag veranlasst die Registrierung und Änderungen von Domains über eine Partnerfirma gemäss aktueller Preisliste, sofern ein Auftrag seitens Auftraggeber besteht. Die seitens der Partnerfirma entstehenden Gebühren fallen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers an und werden diesem durch die webgearing ag oder direkt durch die Partnerfirma verrechnet.

1.12. Hosting

1.12.1 Vertragsdauer
Der Hostingvertrag wird für 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr.

1.12.2 Kündigung
Der Vertrag läuft vom Startzeitpunkt jeweils über ein Jahr und kann jeweils unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende Laufzeit gekündet werden.

1.12.3 Technische Daten
Die technischen Daten finden Sie auf der Webseite unseres Hostingpartners cyon (www.cyon.ch).

1.12.4 Technik 
Für die technischen Punkte betreffend Hosting gelten die AGB der cyon gmbh oder des jeweiligen Dienstleisters.

1.13. Service Level Agreements

Der SLA Vertrag läuft vom Startzeitpunkt jeweils über ein Jahr und kann jeweils unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende Laufzeit schriftlich gekündet werden. Die Vertrag betreffend Service Level Agreement beginnt spätestens mit der Inbetriebnahme/Liveschaltung der Applikation zu laufen und ist jeweils im voraus zu begleichen.

1.14. Auflösung Vertragsverhältnisse

Sämtliche Verträge mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Abonnemente sind mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Laufzeit kündbar.


1.15. Freelancer und Partnerfirmen

Je nach Projektumfang und Aufgabenstellung kann die webgearing ag Dienstleistungen von freischaffenden Mitarbeitern (Freelancer) oder Partnerfirmen beziehen und diesen die Erfüllung einzelner Teilaufgaben übertragen.


1.16. Arbeitskontrolle

Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit einer Arbeit. Die webgearing ag haftet nicht für vom Auftraggeber übersehenen Fehler.

Die Garantiefrist beträgt 60 Tage ab Aufschaltung.

Die webgearing ag behebt in dieser Frist allfällige Mängel kostenlos im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Für die Behebung der Mängel an Software von Drittanbietern (Plugins) kann keine Garantie übernommen werden. 

1.17. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Applikation alleine verantwortlich. Stellt der Auftraggeber der webgearing ag Material oder Inhalte zur Verfügung, welche platziert werden sollen, garantiert der Auftraggeber, dass alles zur Verfügung gestellte Material in keiner Art und Weise Rechte von Dritten verletzt.
Der Auftraggeber hat für die Projektkoordination entsprechend personelle Ressourcen bereitzustellen.

Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Auftraggeber kann die webgearing ag nicht haftbar gemacht werden.


1.18. Mehraufwand

Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung des Projektauftrages, z.B. der Struktur oder Funktionen einer Applikation, wird von der webgearing ag zusätzlich verrechnet. Der Auftraggeber kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann die webgearing ag den dadurch verursachten Mehraufwand verrechnen. Durch Dritte (z.B. Hostinganbieter) verursachter Aufwand wird zusätzlich verrechnet.


1.19. Projektabbruch

Falls ein bereits erteilter Auftrag während der Erstellung storniert oder gekündigt wird, ist die webgearing ag berechtigt, den effektiv aufgelaufenen Aufwand in Rechnung zu stellen.


1.20. Projektabnahme

Nimmt der Auftraggeber das Projekt nicht innert 30 Tagen nach bekanntgegebener Fertigstellung ab, so ist die webgearing ag berechtigt, abzurechnen und die Daten auf Rechnung des Auftraggebers aufzubewahren.


1.21. Vorbehalte

Werden die von der webgearing ag verrechneten Aufwände nicht bezahlt, ist die webgearing ag berechtigt, die Applikation oder einzelne Funktionen zu deaktivieren. Nach erfolgter Bezahlung wird die Applikation unter Berechnung des der webgearing ag entstandenen Aufwands wieder aktiviert.

1.22. Zahlungsbedingungen und Inkassokosten

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% pro Jahr zu bezahlen. Zudem hat die webgearing ag Anspruch auf Erstattung von Unkosten für Mahnungen und andere Umtriebe, namentlich auch auf Erstattung der Kosten der von der webgearing ag allenfalls für das Inkasso beigezogenen externen Rechtsberater und Dienstleister.

Mahngebühren:

1. Mahnung: kostenlos

2. Mahnung: 10.--

3. Mahnung 30.--

Die webgearing ag behält sich zudem das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung und Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte zurückzufordern, zu sperren und weiteren Schadenersatz geltend zu machen.

 

1.23. Urheberrecht

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Konzeptions-, Programmier- und Design-Leistungen bei uns verbleibt. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an unseren Konzeptions-, Programmier- und Design-Arbeiten vorgenommen werden. Mit der Begleichung des vollständigen Honorars erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.

Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel auf unserer eigenen Webseite und in sozialen Medien abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Es ist der webgearing ag gestattet, einen gut lesbaren Vermerk als Referenzhinweis auf die von der webgearing ag gestalteten Applikationen einzubinden.

1.24. Spesen/Auslagen

Auslagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen umfangreiche Versandkosten, Kosten für Telekommunikation, Vervielfältigungen, Computermedien und dergleichen. Kosten für auftragsbedingte Reisen zum Firmensitz des Kunden, im Rahmen der erwähnten Meetings werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet.  


1.25. Änderung dieser AGB

Die webgearing ag kann ihre AGB jederzeit ohne die Angabe von Gründen ändern. Es gelten die im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung geltenden AGB.


1.26. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

1.27. Anerkennung dieser AGB

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Geschäftsbedingungen der Webgearing ag durch den Auftraggeber ein.

1.28. Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Solothurn.

webgearing ag

Einige unserer Kunden:

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